Minijob-Grenze-Rechner 2026
Prüfe, ob eine geringfügige Beschäftigung noch unter der Minijob-Grenze bleibt: Stundenlohn × Wochenstunden gegen die aktuelle Grenze (603 €/Monat ab 2026, gekoppelt an den MiLoG-Mindestlohn). Inklusive Kombination mit der Übungsleiterpauschale (bis 3.000 €/Jahr).
Minijob-Grenze berechnen (SGB IV § 8)
MiLoG-Mindestlohn 13,90 €/Stunde.
Vertragliche Arbeitszeit pro Woche.
Ergebnis
- Monatslohn
- — €
- Minijob-Grenze eingehalten?
- —
- Max. Wochenstunden für Minijob
- —
- Jahresgrenze (12 × Grenze + evtl. Übungsleiterpauschale)
- — €
Rechtliches
Grundlage: SGB IV § 8 (Minijob-Definition). Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt aktuell 603 €/Monat und ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (Grenze = Mindestlohn × 130 / 3). Ein zusätzlich ausgeübtes ehrenamtliches Engagement kann über die Übungsleiterpauschale bis 3.000 €/Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden (§ 3 Nr. 26 EStG). SGB IV § 8 (gesetze-im-internet.de)
Rechenwerkzeug ohne Rechts- oder Steuerberatung. Kurzfristige Beschäftigungen, gelegentliche Überschreitungen und Sonderfälle (Ausbildung, Renteneintritt, mehrere Beschäftigungen) sind hier nicht abgebildet.
Minijob geplant. Aber wer verwaltet Verträge, Stunden und Meldungen im Team?
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Grundlage: SGB IV § 8. Der Rechner liefert eine Orientierung — kurzfristige Beschäftigungen, gelegentliche Überschreitungen und Sonderfälle bleiben unberücksichtigt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Alle Richtwerte und Berechnungen basieren auf im Jahr 2026 verfügbaren Daten und sind rechtlich unverbindlich.